- töchterlich
- tọ̈ch|ter|lich
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
töchterlich — tọ̈ch|ter|lich 〈Adj.〉 1. wie eine Tochter 2. zur Tochter gehörend * * * tọ̈ch|ter|lich <Adj.>: 1. die Tochter betreffend, ihr zugehörend, von ihr stammend: die en Warnungen. 2. einer Tochter entsprechend, gemäß; wie eine Tochter: e Liebe. * … Universal-Lexikon
Filiale — Zweigbetrieb; Außenstelle; Vertretung; Niederlassung; Zweigniederlassung; Geschäftsstelle; Kontor; Zweigstelle; Dependence; Standort; Tochterunternehmen; … Universal-Lexikon
Filiale — Filiale: Die Bezeichnung für »Zweiggeschäft« ist ein Kaufmannswort des 19. Jh.s, das durch frz. Vermittlung aus kirchenlat. filialis »kindlich« – in dessen nlat. Bedeutung »töchterlich abhängig« – entwickelt wurde. Über weitere Zusammenhänge vgl … Das Herkunftswörterbuch
Filius — Filius: Als scherzhafte Bezeichnung für »Sohn« wurde durch die Schüler und Studentensprache das lat. Wort filius eingeführt. Lat. filius »Sohn« (uritalisch *fēlios) – dazu lat. filia »Tochter« mit dem kirchenlat. Adjektiv filialis »töchterlich… … Das Herkunftswörterbuch